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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen von:

DELCAMPOIMPEX S.L.
C / El Cano 31, Urb Amberes 29793
Torrox Costa (Malaga), Spain
N.I.F. B93723617

ARTIKEL 1: ANWENDBARKEIT

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen von DELCAMPOIMPEX.

2. Andere Bedingungen sind nur dann Teil der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung, wenn und soweit beide Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

3. Unter dem Begriff „schriftlich“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch zu verstehen: per Fax oder E-Mail oder einer anderen Art der Kommunikation, die dieser oder einer anderen Kommunikation entspricht, die mit dieser Kommunikation verglichen werden kann.

4. Die mögliche Unanwendbarkeit einer (Teil einer) Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen.

ARTIKEL 2: VEREINBARUNGEN

1. Vereinbarungen können mündlich unter Beachtung der nachstehend aufgeführten Bestimmungen geschlossen werden

2. DELCAMPOIMPEX ist erst gebunden, nachdem es tatsächlich eine von der anderen Partei erteilte Bestellung oder ein von der anderen Partei angenommenes Angebot ausgeführt hat und / oder die Bestellung oder das angenommene Angebot schriftlich bestätigt.

3. Ergänzungen oder Änderungen der Vereinbarung nach Abschluss sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch DELCAMPOIMPEX verbindlich.

4. Falls DELCAMPOIMPEX der anderen Partei den Abschluss der Vereinbarung schriftlich bestätigt und die andere Partei DELCAMPOIMPEX nicht innerhalb von zwei Tagen nach Absendung dieser Bestätigung über ihre Einwände informiert hat, gilt die schriftliche Bestätigung als korrekt und korrekt vollständig.

ARTIKEL 3: AKTIVIERUNG VON DRITTEN

DELCAMPOIMPEX ist berechtigt, Dritte mit der Umsetzung der vereinbarten Leistungen zu beauftragen.

ARTIKEL 4: ANGEBOTE

1. Alle Angebote, Angebote, Preislisten, Lieferzeiten usw. von DELCAMPOIMPEX sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist. Wenn ein Angebot oder Angebot ein unverbindliches Angebot enthält und dieses von der anderen Partei angenommen wird, hat DELCAMPOIMPEX das Recht, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Annahme zurückzuziehen.

2. Bilder, Beispiele und Beschreibungen oder andere Informationen von DELCAMPOIMPEX sind nur Richtwerte und binden unser Unternehmen nicht.

ARTIKEL 5: ZWISCHENPREISERHÖHUNGEN

Zwischenpreiserhöhungen des Geschäfts infolge von Währungsschwankungen, Erhöhungen der Transportkosten, Zölle und Steuern staatlicher Dienstleistungen, Erhöhungen der Löhne oder anderer unerwarteter Kosten, die die Parteien bei Abschluss der Vereinbarung auch nach dem nicht angemessen berücksichtigen konnten Die Vereinbarung wurde bereits von DELCAMPOIMPEX getroffen und wird der anderen Partei in Rechnung gestellt.

ARTIKEL 6: LIEFERUNG
1. Die Waren werden direkt vom Kindergarten oder vom Standort des Lieferanten geliefert. Die Lieferung erfolgt in dem Moment, in dem die Ware den Kindergarten oder die Räumlichkeiten des Lieferanten verlässt. Zu diesem Zeitpunkt geht das Risiko auf die andere Partei über.

2. Der Transport der bestellten Ware erfolgt auf eine von DELCAMPOIMPEX zu bestimmende Weise auf Gefahr der Gegenpartei, sofern die Parteien jedoch nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Alle direkten und indirekten Transportkosten vom Lieferort, einschließlich etwaiger Zölle, Sonderabgaben und / oder sonstiger zusätzlicher Kosten (wie Kosten des Pflanzenschutzdienstes, Geldbußen, Kosten für die Quarantäne der Waren), gehen zu Lasten der anderen Partei Verantwortung

3. DELCAMPOIMPEX haftet nicht für Schäden (einschließlich Zerstörung) jeglicher Art und Form, die mit dem Transport zusammenhängen, unabhängig davon, ob sie unter Waren leiden oder nicht.

4. Die Gegenpartei garantiert eine gute Erreichbarkeit des Bestimmungsortes.

5. Bei Phasenlieferung wird jede Phase als separate Transaktion betrachtet, die in Rechnung gestellt wird.

6. DELCAMPOIMPEX ist berechtigt, in Bezug auf die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der anderen Partei vor der Lieferung eine Vorauszahlung oder Sicherheit von der anderen Partei zu verlangen.

7. Die Gegenpartei kann keine Entschädigung oder Zahlungsverzug aufgrund einer Ablehnung verlangen, wenn die gelieferten Produkte vom niederländischen Pflanzenkrankheits- und Gesundheitsdienst für den Import oder Export innerhalb und außerhalb der EU zugelassen wurden.

ARTIKEL 7: BESCHWERDEN

1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Wenn die Gegenpartei sichtbare Fehler, Mängel und / oder Mängel feststellt, muss dies unverzüglich DELCAMPOIMPEX mitgeteilt oder auf dem Frachtbrief oder dem Begleitschein vermerkt und anschließend unverzüglich DELCAMPOIMPEX mitgeteilt werden. In jedem Fall muss die Gegenpartei DELCAMPOIMPEX nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware telefonisch benachrichtigen, in jedem Fall jedoch immer per E-Mail.

2. Wenn DELCAMPOIMPEX die oben genannte Werbung nicht innerhalb der dort genannten Bedingungen bekannt gemacht wurde, gilt die Ware als in gutem Zustand erhalten.

3. Beschwerden setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht außer Kraft.

4. DELCAMPOIMPEX darf die Beschwerde immer untersuchen.

5. In allen Fällen erfolgt die Rücksendung auf eine von DELCAMPOIMPEX zu bestimmende Weise und an ein von DELCAMPOIMPEX zu bestimmendes Ziel. Rücksendungen gehen zu Lasten und Gefahr der Gegenpartei. Sofern DELCAMPOIMPEX die Beschwerde nicht für begründet erklärt, trägt DELCAMPOIMPEX die Kosten für Rücksendungen.

6. Für Schäden, die nach der Lieferung entstehen, besteht kein Beschwerderecht.

ARTIKEL 8: GARANTIE / HAFTUNG

1. DELCAMPOIMPEX erfüllt seine Aufgabe wie von einem Unternehmen in seiner Branche erwartet. Die mit der Vereinbarung verbundenen Angelegenheiten entsprechen den in der Branche geltenden Qualitätsstandards und behördlichen Standards und werden mit größter Sorgfalt geprüft und für den Versand vorbereitet. Die Ware wird in dem Zustand geliefert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befindet.

2. DELCAMPOIMPEX übernimmt aus irgendeinem Grund keine Haftung für Schäden, einschließlich Tod, Körperverletzung, Folgeschäden, Handelsverlust, Gewinnverlust und / oder Stagnationsschaden, die aus Handlungen oder Unterlassungen von sich selbst, seinem Personal oder Dritten resultieren von ihm beauftragt werden, es sei denn, es besteht Vorsatz und / oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit seitens seiner Geschäftsführung und / oder seiner leitenden Angestellten oder wenn die gesetzlichen Bestimmungen des zwingenden Rechts etwas anderes vorschreiben.

3. Die Gegenpartei stellt DELCAMPOIMPEX sowie seine Lieferanten und Gutscheine für DELCAMPOIMPEX sowie seine Lieferanten von Handlungen Dritter aufgrund von unerlaubter Handlung oder Produkthaftung frei.

4. Unbeschadet der Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 dieses Artikels ist die Haftung von DELCAMPOIMPEX und seinen Lieferanten – aus welchen Gründen auch immer – auf die Höhe des Grundpreises der in der Vereinbarung betroffenen Waren beschränkt. Die Erfüllung dieser Garantie ist die einzige und vollständige Entschädigung.

5. Unbeschadet der Bestimmungen des vorherigen Absatzes dieses Artikels ist DELCAMPOIMPEX niemals verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen, die den Versicherungsbetrag übersteigt.

6. Von DELCAMPOIMPEX gelieferte Waren – von Dritten geliefert – werden mit einer Garantie versehen, die zwischen den Parteien gleichermaßen gilt.

7. In jedem Fall ist die Frist, innerhalb derer DELCAMPOIMPEX für Schadensersatz haftbar gemacht werden kann, auf 6 Monate begrenzt.

ARTIKEL 9: ZAHLUNG

1. Die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf die von DELCAMPOIMPEX angegebene Weise erfolgen.

2. Kosten für (internationale) Überweisungen gehen immer zu Lasten der anderen Partei und dürfen von der anderen Partei niemals vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.

3. Wenn eine Rechnung nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist nicht vollständig bezahlt wurde:

A. Die andere Partei schuldet DELCAMPOIMPEX einen Verzugszins von 1% pro Monat, der kumulativ auf den Kapitalbetrag berechnet wird. Teile eines Monats gelten in diesen als volle Monate;

B. Die andere Partei schuldet nach Anweisung von DELCAMPOIMPEX mindestens 10% des Gesamtbetrags und der Verzugszinsen für außergerichtliche Kosten mit einem absoluten Minimum von 150,00 €.

4. Wenn die andere Partei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist, ist DELCAMPOIMPEX berechtigt, die Erfüllung der gegenüber der anderen Partei eingegangenen Lieferverpflichtungen auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine angemessene Sicherheit dafür vorgesehen ist. Gleiches gilt auch vor dem Zeitpunkt des Verzugs oder Verzugs, wenn DELCAMPOIMPEX den begründeten Verdacht hat, dass Gründe bestehen, die Kreditwürdigkeit der anderen Partei anzuzweifeln.

5. Die Gegenpartei verzichtet auf das Aufrechnungsrecht.

Artikel 10: Eigentumsvorbehalt

1. DELCAMPOIMPEX behält sich das Eigentum an gelieferten und zu liefernden Waren vor, bis die andere Partei ihren entsprechenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber DELCAMPOIMPEX nachgekommen ist.

2. Die Eigentumsvorbehaltsware darf von der Gegenpartei nur im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit weiterverkauft werden.

3. Für den Fall, dass DELCAMPOIMPEX den Eigentumsvorbehalt geltend macht, gilt die diesbezügliche Vereinbarung unbeschadet des Rechts von DELCAMPOIMPEX auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen als aufgelöst.

4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, DELCAMPOIMPEX unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, dass Dritte Rechte in Angelegenheiten geltend machen, die einem Eigentumsvorbehalt gemäß diesem Artikel unterliegen.

Artikel 11: Bankrott

Unbeschadet der Bestimmungen der anderen Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die zwischen der anderen Partei und DELCAMPOIMPEX geschlossene Vereinbarung zum Zeitpunkt des Antrags auf Insolvenz ohne gerichtliche Intervention und ohne Hinweis auf einen Verzug aufgelöst Gegen die andere Partei eingereicht, wird die andere Partei für bankrott erklärt, beantragt eine (vorläufige) Aussetzung der Zahlung und ab dem Moment, an dem DELCAMPOIMPEX den begründeten Verdacht hat, dass die andere Partei kurzfristig einen Insolvenzantrag stellen wird, und dies von DELCAMPOIMPEX der anderen Partei wurde bekannt gemacht.

ARTIKEL 12: ANWENDBARES RECHT / KOMPETENTES GERICHT

1. Für die zwischen DELCAMPOIMPEX und der anderen Partei geschlossene Vereinbarung gilt nur spanisches Recht. Streitigkeiten aus der Vereinbarung werden ebenfalls nach spanischem Recht beigelegt.

2. Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht an dem Ort, an dem DELCAMPOIMPEX niedergelassen ist, oder vom zuständigen Gericht an dem Ort, an dem die andere Partei niedergelassen ist, nach Wahl von DELCAMPOIMPEX beigelegt